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   OLG Hamm, 19.01.1988 - 21 U 110/87   

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https://dejure.org/1988,1351
OLG Hamm, 19.01.1988 - 21 U 110/87 (https://dejure.org/1988,1351)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.1988 - 21 U 110/87 (https://dejure.org/1988,1351)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - 21 U 110/87 (https://dejure.org/1988,1351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksamkeit einer Klausel in einem Bauwerkvertrag; Fälligkeit von 5 % der Rechnungssumme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 641

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 726
  • MDR 1988, 583
  • VersR 1988, 804
  • BB 1988, 868
  • BauR 1988, 731
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 245/85

    Aushandeln einzelner Bestimmungen eines Architekten-Formularvertrages;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.1988 - 21 U 110/87
    "Aushandeln" setzt voraus, daß der Verwender den in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen "gesetzesfremden" Kerngehalt, also die den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelung ändernden oder ergänzenden Bestimmungen inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumt mit zumindest der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGH in ZfBR 1987, 40, 41 ).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Sein Interesse an eigener Liquidität in Höhe des Einbehalts bleibt ebenso unberücksichtigt wie sein Interesse, zumindest die vom Gesetz vorgesehene Verzinsung hierfür zu erhalten (so auch OLG Hamm BB 1988, 868; OLG Karlsruhe BauR 1989, 203; OLG München BauR 1992, 234; OLG Braunschweig OLGR 1994, 180).
  • OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Das Gericht schließt sich insoweit der vorliegenden Rechtsprechung an: ein Einbehalt von 5 % für fünf Jahre wurde vom OLG Hamm, NJW-RR 1988, 726 und vom OLG München, NJW-RR 1992, 218 , ein Einbehalt von 5 % auf zwei Jahre vom OLG Karlsruhe, BauR 1989, 203 und ein Einbehalt von 5 % auf ein Jahr vom OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1363, 1366 für unwirksam gehalten.
  • OLG Brandenburg, 16.03.1999 - 11 U 107/98

    Angemessenheit einer formularmäßig vereinbarten Sicherheitsleistung

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  • OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91

    Arten der Sicherheitsleistung

    Selbst wenn im vorliegenden Fall eine Verzinsung des Sicherheitseinbehalts in Betracht kommen könnte, weil die Bedingungen der Beklagten eine Verzinsung nicht ausschließen und weil die Einbehaltsvereinbarung keine Stundung des Werklohnes darstellt und deshalb § 641 Abs. 2 BGB eingreift (vgl. BGH WM 1977, 895), führt die beanstandete Klausel auf lange Zeit für den vorleistungspflichtigen Auftragnehmer zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Benachteiligung und verstößt damit gegen den im Gesetz enthaltenen gerechten Ausgleich (vgl. auch OLG Hamm BauR 1988, 731 ; OLG Karlsruhe BauR 1989, 203 ; anders OLG Koblenz, Urteil vom 20.09.1985 - 2 U 758/74 - in Bunte Nr. 41 zu § 9 AGBG für einen unverzinslichen 5%-Einbehalt auf die Dauer von 1 Jahr).
  • OLG Köln, 25.07.1997 - 3 U 138/96

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts beim VOB -Vertrag;

    Die Klägerin beruft sich auf Rechtsprechung (OLG Hamm BauR 88, 731, KG BauR 89, 207 und OLG Karlsruhe BauR 89, 203), wonach eine derartige Vereinbarung nach § 9 AGB unwirksam sein soll.
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